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Örtliche Zuständigkeit / Gerichtsbezirk

Das Amtsgericht Bernburg ist zuständig für folgende Städte und Gemeinden:

  • Alsleben (Saale),
  • Bernburg (Saale),
  • Güsten,
  • Ilberstedt,
  • Könnern,
  • Nienburg (Saale) und
  • Plötzkau.

Sachliche Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist regelmäßig das Eingangsgericht. Es entscheidet grundsätzlich durch Einzelrichter (§ 22 GVG) oder Rechtspfleger, in gewissen Fällen durch den Urkundsbeamten.

In bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist das Amtsgericht insbesondere zuständig für

  • Ansprüche bis zu einem Wert von 5.000 Euro,
  • Wohnungsstreitigkeiten (§ 23 GVG),
  • Kindschafts- und Unterhaltssachen (§ 23a GVG) sowie
  • Familiensachen (§ 23b GVG).

Daneben ist das Amtsgericht Vollstreckungs-, Insolvenz-, Versteigerungs-, Nachlass- und Betreuungsgericht sowie Grundbuchamt.

Einige Angelegenheiten werden nicht von allen Amtsgerichten durchgeführt, sondern sind entweder nur auf bestimmte bzw. auch auf ein Amtsgericht konzentriert worden. Hierzu einige Beispiele:

Insolvenzverfahren werden nur an den Amtsgerichten der Landgerichtsstandorte durchgeführt, also den Amtsgerichten Dessau-Roßlau, Halle (Saale), Magdeburg und Stendal.

Mahnverfahren werden für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ausschließlich von dem Amtsgericht Aschersleben, dem Gemeinsamen Mahngericht der Länder Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen, bearbeitet.

Registerverfahren sind ausschließlich dem Amtsgericht Stendal als zentralem Registergericht zugewiesen. Es führt das Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie das Vereinsregister für Sachsen-Anhalt.

Das Zentrale Vollstreckungsgericht in Dessau-Roßlau ist zuständig für die Führung des Schuldnerverzeichnisses und der Vermögensauskünfte für Sachsen-Anhalt.

Informationen zu Aufgaben der Gerichtsvollzieher, Durchführung einer Zwangsvollstreckung sowie einen herunterladbaren Zwangsvollstreckungsauftrag finden Sie unter Gerichtsvollzieherwesen.

In Strafsachen erstreckt sich die Zuständigkeit auf Vergehen und Verbrechen, soweit nicht nach § 24 GVG die Zuständigkeit eines höheren Gerichts gegeben ist. Es entscheidet ein Strafrichter oder das Schöffengericht, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern (Schöffen). Hinzu kommen die Ordnungswidrigkeitssachen, vornehmlich Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Downloads

Die Zuordnung der Städte und Gemeinden zu den Bezirken der Amtsgerichte finden Sie in der Broschüre "Die Justiz in Sachsen-Anhalt".

Allgemeines zum Ermittlungsverfahren, Strafverfahren, Amt des Schöffen oder etwa zu Rechtsmitteln in Strafsachen hält die Broschüre "Schöffen" für Sie bereit.